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Wer? Wie? Wann? Wie viel?
Die häufigsten Fragen an ZAG.
Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an eine ZAG-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe. Unsere Teams sind gern für Sie da.
- Wie bewerbe ich mich?
Nutzen Sie einfach den Link zur Online-Bewerbung. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Vorstellungstermin. Sie können aber auch direkt in einer ZAG-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe anrufen. Sie können auch anrufen, einfach vorbeikommen oder Ihre Unterlagen senden. - Ist ZAG auch in meiner Stadt?
Wir haben Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Kontaktieren Sie einfach eine Geschäftsstelle in Ihrer Näe. - Kann ich auch ohne Anmeldung vorbeikommen?
Sie können uns gern auch ohne Termin von Montag bis Freitag 8:00-17:00 Uhr aufsuchen. Unser Team steht Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. - Wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vor?
Bringen Sie alle verfügbaren Qualifikationsnachweise zu dem Gespräch mit. Unsere Personaldisponenten möchten sich in einem persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck über Sie verschaffen. Bewerben heißt sich selbst zu präsentieren. - Wer wird mein Arbeitgeber, ZAG oder das Kundenunternehmen?
Vieles hängt davon ab, ob Sie im Rahmen der Zeitarbeit starten oder sich für die Personalvermittlung entscheiden. ZAG ist Ihr zukünftiger Arbeitgeber, wenn Sie die Chancen der Zeitarbeit nutzen. Wir übernehmen alle damit verbundenen Arbeitgeberpflichten und -leistungen. Von uns erhalten Sie Ihre Vergütung und sozialen Leistungen nach Tarifvertrag BZA/DGB. Zudem sind einsatzabhängige Zusatzleistungen möglich. Ihre Arbeitsleistung erbringen Sie bei einem unserer Kundenunternehmen. Die Vorgesetzten innerhalb des Kundenunternehmens sind Ihnen jedoch weisungsbefugt. Im Rahmen der Personalvermittlung schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag direkt mit unserem Kundenunternehmen ab. Sie haben kein Vertragsverhältnis mit uns und erhalten Ihre Vergütung direkt von unserem Kunden. Das Beste: Für Sie ist unsere Personalvermittlung vollkommen kostenlos! - Wo werde ich eingesetzt?
ZAG wird Sie in der Regel in einem Kundenunternehmen in der Nähe Ihres Wohnortes einsetzen. Vor dem Einsatz bespricht Ihr Personaldisponent alles genau mit Ihnen und hilft gern bei der Planung Ihrer Anfahrt. - Darf die Firma, bei der ich arbeite, mich übernehmen?
Ja, das ist möglich. Wir freuen uns sogar darüber. Denn für ZAG ist die Übernahme eines Mitarbeiters die beste Referenz für die Qualität unserer Dienstleistungen. - Was ist, wenn ZAG keine Arbeit für mich hat?
Wir sorgen für die kontinuierliche Beschäftigung unserer Zeitarbeitnehmer. In der Regel löst ein Einsatz den anderen ab. Sollte es uns ausnahmsweise einmal nicht gelingen, einen Einsatz für Sie zu finden, erhalten Sie die vereinbarte Vergütung selbstverständlich weiter. So sieht es das Gesetz vor. - Wonach richtet sich die Vergütung?
ZAG wendet den Tarifvertrag BZA/DGB in Verbindung mit dem jeweils gültigen Branchentarifvertrag an. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind fester Bestandteil. Darüber hinaus sind übertarifliche Leistungen möglich. Zusätzlich erhalten Sie Branchenzuschläge, wenn Sie in einer Branche eingesetzt werden, für die die tarifliche Zuschlagsregelung gilt. - Habe ich Anspruch auf Urlaub?
Selbstverständlich. Mit dem Arbeitsvertrag bei ZAG erhalten sie einen geregelten Urlaubsanspruch. Der Anspruch steigt mit der Länge der Betriebszugehörigkeit – wie in den meisten anderen Unternehmen auch. Als tarifliche Leistung zahlt ZAG sogar Urlaubsgeld. - Was passiert bei Krankheit?
Die Lohnfortzahlung ist für Zeitarbeitsfirmen gesetzlich natürlich ebenso geregelt wie für alle anderen Unternehmen: durch das Entgeltfortzahlungsgesetz. - Übernimmt ZAG Altersvorsorgeleistungen für mich?
Nach der Probezeit erhalten unsere Mitarbeiter Leistungen zur Altersvorsorge von uns.


