Sie sind hier: Startseite | Für Bewerber 

Wer? Wie? Wann? Wie viel?
Die häufigsten Fragen an ZAG.

Antworten auf häufig gestellt Fragen haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an eine ZAG-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe. Unsere Teams sind gern für Sie da.

  • Wie bewerbe ich mich?
    Nutzen Sie einfach den Link zur Online-Bewerbung. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Vorstellungstermin. Sie können aber auch direkt einer ZAG-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe anrufen.
  • Wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vor?
    Bringen Sie alle verfügbaren Qualifikationsnachweise zu dem Gespräch mit. Unsere Disponenten möchten sich in einem persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck über Sie verschaffen. Bewerben heißt, sich selbst dem Unternehmen zu präsentieren!
  • Wer wird mein Arbeitgeber?
    Ihr zukünftiger Arbeitgeber heißt ZAG. Wir übernehmen alle damit verbundenen Arbeitgeberpflichten und -leistungen. Von uns erhalten Sie Ihre Bezüge und sozialen Leistungen. Ihre Bezahlung orientiert sich am Branchentarifvertrag.
  • Darf die Firma, bei der ich arbeite, mich übernehmen?
    Ja, das ist möglich. Wir freuen uns sogar darüber. Denn für ZAG ist die Übernahme eines Mitarbeiters die beste Referenz für die Qualität unserer Dienstleistungen.
  • Was ist, wenn ZAG keine Arbeit für mich hat?
    Wir sorgen für die kontinuierliche Beschäftigung unserer Zeitarbeitsnehmer. In der Regel löst ein Einsatz den anderen ab. Sollte es uns ausnahmsweise einmal nicht gelingen, einen Einsatz für Sie zu finden, erhalten Sie die vereinbarte Vergütung selbstverständlich weiter. So sieht es das Gesetz vor.
  • Wonach richtet sich die Vergütung?
    ZAG wendet den Tarifvertrag BZA/DGB an. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind fester Bestandteil. Darüber hinaus sind übertarifliche Leistungen möglich.
  • Habe ich Anspruch auf Urlaub?
    Selbstverständlich. Mit dem Arbeitsvertrag bei ZAG erhalten sie einen geregelten Urlaubsanspruch. Der Anspruch steigt mit der Länge der Betriebszugehörigkeit – wie in den meisten anderen Unternehmen auch. Als tarifliche Leistung zahlt ZAG sogar Urlaubsgeld.
  • Was passiert bei Krankheit?
    Die Lohnfortzahlung ist für Zeitarbeitsfirmen gesetzlich natürlich ebenso geregelt wie für alle anderen Unternehmen: durch das Entgeltfortzahlungsgesetz.
  • Übernimmt ZAG Altersvorsorgeleistungen für mich?
    Nach der Probezeit erhalten unsere Mitarbeiter Leistungen zur Altersvorsorge von uns.