Teilnahmebedingungen & Datenschutz
Gewinnen Sie einen E-Scooter!

KI-unterstützt erstellt
Mit der Mitarbeiteraktion 2026 lohnt sich Ihr Einsatz doppelt. Jeder Arbeitstag, jede Zuverlässigkeit und jedes zusätzliche Engagement bringen Sie Ihrem Ziel näher.
Dank unseres fairen Punktesystems haben alle Mitarbeitenden – unabhängig vom Eintrittsdatum – die gleichen Gewinnchancen.
Die Bewertung erfolgt nicht über die reine Punktzahl, sondern über eine Punktequote.
Teilnahmebedingungen
So geht’s:
Ab dem, 01.02.2026, bis 31.12.2026 haben alle Mitarbeitenden der Niederlassung Vechta die Chance auf den Gewinn eines E-Scooters. Erreichen Sie bis zum Aktionsende eine Punktequote von mindestens 80 %. Als Hauptgewinn wartet ein E-Scooter, der Sie künftig schnell und flexibel durch den Alltag bringt.
Damit Sie Ihren Fortschritt jederzeit verfolgen können, wird die aktuelle Rankingliste jeden Freitag in der Nierlassung ausgehängt.
Mitmachen lohnt sich:
Neben jeder Menge Spaß wartet ein attraktiver Gewinn auf Sie!
1. GEWINNSPIEL
Das Gewinnspiel wird veranstaltet und durchgeführt von
ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta
Poststraße 2
49377 Vechta
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigt der Teilnehmer, dass er sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz bzw. eine Adresse in Deutschland haben. Nur Mitarbeitenden der ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta sind an der Teilnahme berechtigt.
Die Teilnahme im Namen Dritter ist untersagt; jede:r Teilnehmer:in darf nur für sich selbst mitmachen.
Ein Verstoß gegen diese Regel führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
Die ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta behält sich das Recht vor, zur Altersüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein) anzufordern.
2. AUSSCHLUSS VOM GEWINNSPIEL
Die ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta behält sich das Recht vor, bei der Nichteinhaltung der Gewinnspielbedingungen oder bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Ausgeschlossen werden können insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation (wie etwa Einsendungen/Eintragungen über Eintragsdienste) Vorteile verschaffen.
3. DURCHFÜHRUNG UND ABWICKLUNG
Die Gewinner werden am Ende des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip unter allen Teilnehmern ermittelt. Sobald die Gewinner von der ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta ermittelt wurden, werden die jeweiligen Personen über den Gewinn informiert. Mit der Information wird die jeweilige Person aufgefordert, in Kontakt mit der ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta zur Bestätigung des Gewinns zu treten. Bleibt eine Bestätigung innerhalb von 14 Tagen aus, so behält sich die ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmer zu verleihen. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich. Des Weiteren können keine Gewinnansprüche auf Dritte übertragen werden. Etwaige Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Der Gewinn wird nur innerhalb von Deutschland versendet, Sobald der Gewinn an den Transportdienstleister übergegangen ist, liegt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs beim Gewinner.
4. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES GEWINNSPIELS
Die ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta hat das Recht, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Wenn z.B. aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsmäßige Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.
5. HAFTUNG
Die ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechung in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
6. SALVATORISCHE KLAUSEL UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
DATENSCHUTZ
Die ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta verarbeitet die Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Gewinnspiels. Dies beinhaltet die Kontaktaufnahme, um dem Teilnehmer Wettbewerbsnews, -updates zur Verfügung zu stellen, den Gewinner zu benachrichtigen und den Gewinn zu verwalten und zu übermitteln. Die ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta speichert Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Gewinnspiels. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten (Name, Adresse) erfolgt, lediglich im Falle eines Gewinns, zur Abwicklung der Gewinnversendung an den den Gewinn zur Verfügung stellenden und für den Versand zuständigen Partner. Die Daten werden nach Zweckerreichung gelöscht.
Entsprechend den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie nachfolgend über Ihre Rechte als Betroffene und geben Ihnen weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen:
I. Ihre Rechte als Betroffener
Jeder und jede Betroffene hat folgende Rechte:
– ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
– ein Recht auf Berichtigung von unrichtigen Daten (Art. 16 DSGVO)
– ein Recht auf Löschung bzw. ein Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)
– ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)
– ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Darüber hinaus steht Ihnen auch ein allgemeines Widerspruchsrecht zu (vgl. Art. 21 Abs. 1 DSGVO). In diesem Fall ist der Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung zu begründen. Für die Ausübung von den Betroffenenrechten wenden Sie sich an marketing@zag.de . Sie haben zudem das Recht, Beschwerde gegen die von uns vorgenommenen Datenverarbeitungen
bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen.
II. Allgemeine Informationen
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist
ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Vechta, Poststraße 2, 49377 Vechta
Für Fragen zum Datenschutz bei der ZAG GmbH A/C/D/C steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte unter marketing@zag.de gerne zu Verfügung. Die Datenverarbeitung erfolgt auf folgender Rechtsgrundlage: Art. 6 [1]b DSGVO.